Was ist zu tun wenn man Pflege braucht?

Wir wollen Ihnen helfen

Beratung

Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI

Sie haben einen Pflegegrad und werden in Ihrer Häuslichkeit von Ihren Angehörigen gepflegt. Dafür erhalten Sie von der Pflegekasse Pflegegeld. Damit Sie sich in dieser Situation gut begleitet fühlen und die Qualität der häuslichen Pflege sichergestellt wird, müssen Sie in regelmäßigen Intervallen Beratungsbesuche durch einen Pflegedienst abrufen.

Das Beratungsintervall richtet sich nach dem Pflegegrad:

  • Pflegegrad 2 und 3 ein Beratungsbesuch im Halbjahr
  • Pflegegrad 4 und 5 ein Beratungsbesuch im Vierteljahr

Sofern ein Bezug von Sachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst vorliegt, können Pflegebedürftige einen Beratungsbesuch im Halbjahr in Anspruch nehmen. Dies ist jedoch freiwillig. In den Beratungsgesprächen informieren wir Sie aber auch über Versorgungsoptionen und Möglichkeiten in der Ausschöpfung der Leistungsansprüche der Pflegeversicherung.

Die Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI wird von Pflegefachkräften der Sozialstation mit der Qualifikation für Beratungen im Gesundheitswesen durchgeführt. Die Kosten werden von der Sozialstation direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. 

Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Beraterinnen unter der Telefonnummer 08251 – 87 33 0.