Pflegende Angehörige brauchen auch Zeit für sich – Die Verhinderungspflege bietet flexible Entlastungsmöglichkeiten

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege nach §39 SGB XI ist eine Leistung der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2.

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr – entweder am Stück oder stundenweise über das Jahr verteilt.

Der Antrag auf Verhinderungspflege kann zusammen mit der ersten Rechnung bei der Pflegekasse eingereicht werden. Eine Vorab-Genehmigung bei der Pflegekasse ist nicht zwingend erforderlich. Der Antrag auf Verhinderungspflege muss jedes Jahr erneut bei der Pflegekasse gestellt werden.

Die Verhinderungspflege können Sie in Abstimmung mit der Sozialstation sehr flexibel buchen und einsetzen.

Weitere Informationen erhalten Sie über die Geschäftsstelle der Sozialstation in Aichach unter der Telefonnummer 08251 – 87 33 0.